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Artikel Landessteuer
Band III

Landessteuer

Willoweit, Dietmar

Auszug aus dem Inhalt von Landessteuer

Die L. ( Bede, Sc hatzung) als allg. Vermögensabgabe (Steuern, Steuerrecht) gehört zu den wichtigsten Herrschaftsrechten der spätma. Landesherrschaft (Landesherr, Landesherrschaft) und des frühneuzeitlichen Staates. Obwohl die Erhebung einer L. seit dem 13. Jh. vielfach bezeugt ist, kann ihr Ursprung nicht als völlig geklärt gelten. Die ältere Lehre führte die L. auf die Gerichtsbarkeit zurück. Dagegen hat Otto Brunner die L. dem weiteren Pflichtenkreis von Rat und Hilfe der Landleute ...

Verweise

Landessteuer verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Aufklärung Bamberg Bayern Bede Brandenburg Bürger Heer Kleriker Kurpfalz Landesherr, Landesherrschaft Landkasse, Landkasten Lehnrecht, Lehnswesen Mecklenburg Meißen Naumburg Rhein Ritter Steuern, Steuerrecht Trier Vermögen Württemberg Würzburg

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Landessteuer:
Akzise Peterspfennig

Schlagwort

Dem Stichwort Landessteuer ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Steuer;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.landessteuer

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