Als Versammlungen gewählter und berufener Kirchenglieder sind L. in allen dt. ev. Landeskirchen Teil der Kirchenleitung. Sie beraten und beschließen Gesetze, wählen die leitenden Geistlichen, bestimmen über den Haushalt, entscheiden über die Einführung von Agenden und Gesangbüchern, wachen über Bekenntnis und Sakramentsverwaltung (Sakrament). Die Laien, die gegenüber der Pfarrerschaft die Mehrheit bilden (meist im Verhältnis 2:1), werden aus den amtierenden Ältesten in den ...
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