Dem Dualismus von Landesherr und Landständen in der Verfassung des frühneuzeitlichen dt. Territorialstaates entsprach die Duplizität der Finanzverwaltung (Finanzwesen) von – in der zeitgenöss. Terminologie – einerseits „Camerale“ und andererseits „Contributionale“. Der landesherrlichen Finanzverwaltung in der Hofrentei oder Hofkammer (Kammer), die für die Einkünfte aus dem Kammergut und den Regalien zuständig war, stand die landständische Finanzverwaltung gegenüber. Sie ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Landkasse, Landkasten sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.