Dem Dualismus von Landesherr und Landständen in der Verfassung des frühneuzeitlichen dt. Territorialstaates entsprach die Duplizität der Finanzverwaltung (Finanzwesen) von – in der zeitgenöss. Terminologie – einerseits „Camerale“ und andererseits „Contributionale“. Der landesherrlichen Finanzverwaltung in der Hofrentei oder Hofkammer (Kammer), die für die Einkünfte aus dem Kammergut und den Regalien zuständig war, stand die landständische Finanzverwaltung gegenüber. Sie ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Landkasse, Landkasten sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.