Der Begriff L. (mhd. schedeliche lute, schedlich man, lat. nocivi terrae, homini nocivi, homini damnosi) kommt in zahlreichen ma. Friedensordnungen, Weistümern und städtischen Rechtsbüchern vor. Was er dort im Einzelnen bedeutet, ist noch immer umstritten.Otto von Zallinger hat die These vertreten, L. seien Gewohnheitsverbrecher, die man aufgrund ihrer Allgemeingefährlichkeit strafrechtl. von Amts wegen und nicht erst nach der Klage eines Verletzten hätte verfolgen können ...
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