Der Begriff „Landstände“ bezeichnet die in den Territorien des Heiligen Römischen Reichs dt. Nation existierenden Formen korporativer Teilhabe privilegierter gesellschaftlicher Großgruppen – Geistlichkeit (Kleriker), Adel, städt. Bürgertum (Bürger), in Einzelfällen auch freie Bauern – an der Ausübung von Herrschaft. L. entsprechen damit dem gesamteurop. Phänomen des Ständewesens, das eine Grundstruktur polit. Vergesellschaftung in der Vormoderne darstellt. Land bezeichnet dabei ...
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