1. Der Begriff bezeichnete seit dem 13. Jh. in der Schweiz (Aargau 1238; Winterthur 1277) und in Südwestdeutschland (Schwaben 1381) Gerichtstage der Landesgerichte in Anwesenheit des Richters und weiterer mitwirkungsberechtigter Personen aus der Umgebung, und zwar nicht nur den Termin (Tag), sondern auch die Verhandlung, das Fällen, Verkünden oder Vollstrecken von Urteilen (Urteilserfüllung, Urteilsvollstreckung). 2. Seit dem 15. Jh. wurde er in Österreich (Steiermark 1455, Kärnten 1462, ...
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