„Launegild“ ist ein exklusiver Terminus des Langobardischen Rechts, der sowohl in den Leges Langobardorum als auch in den ital. Urkunden vorkommt. Dem Kompositum L. entspricht ahd. lōngelt, das in den Glossen (Hieronymus) als Interpretament zu lat. merces erscheint. Dieser Beleg und as. lōngeld sind die einzigen, die außerhalb des Langobardischen auftreten; beides sind aber keine Rechtsbegriffe. Das Bestimmungswort laune- entspricht got. laun, ahd. lōn (‘mercede’, ‘doni’, ...
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