L. ist eine im späteren MA (ab dem 13. Jh) vielfach überlieferte Todesstrafe (lat. vivum infodire, mhd. lebendigen bzw. lebenden begraben; zur Terminologie Amira, 150; zur Verbreitung Feucht, 18 ff., 37 ff.) gegen männliche Notzüchter (Notzucht), Frauenräuber (Frauenraub), Ehebrecher (Ehebruch), auch (selten) Mörder (Mord), Diebe (Diebstahl), Blutschänder (Inzest) und Sodomiten (Sittlichkeitsdelikte) und gegen weibliche Kindsmörderinnen (so Art. 145 CCB, Art.131 CCC; Kindestötung) oder ...
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