Der Begriff „L.“ findet sich zwar kaum in der Rechtssprache, rechtshist. bezeichnet er jedoch zutreffend vormoderne Ordnungsgesetze (Policeyordnungen), die im Rahmen der guten Policey („Lebensmittelpolicey“) Regelungen zu Lebens-, Nahrungs- und Genussmitteln enthielten. Darunter fielen z.B. umfangreiche Mehl-, Fleisch- oder Weinordnungen, aber auch einzelne Verordnungen, die spezifische Themen wie z.B. die Qualität von Gewürzen behandelten. Seit dem SpätMA reglementierten zahlreiche ...
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