Mit L. resp. Leges, Volksrechte, Stammes- oder Germanenrechte werden die ältesten Rechtsaufzeichnungen im Rahmen germ. Reichsbildung benannt (Volksrechte).Die Bezeichnungen L., Volks- oder Stammesrechte entsprechen einem Mittelalterbild, das von der Antithese Antike – Germanentum lebt. Mit barbari bezeichneten im 17. und 18. Jh. franz. und ital. Forscher (Dubos, Guizot, Canciani) die Germanen der Völkerwanderungszeit. Eine Hauptrichtung der franz. Forschung sah die Germanen als Zerstörer ...
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