L. wird in den Verfassungen des 19. und 20. Jh. Wahl- oder Landtagsperiode, Landtags- oder Wahldauer, Sitzungsperiode, Session, Tagungsdauer oder Wahlzeit, in Österreich Gesetzgebungsperiode genannt. L. bezieht sich, wörtlich genommen, nur auf die Gesetzgebung, nicht auf sonstige Funktionen der Parlamente. Es handelt sich um den Zeitraum zwischen dem Wahltag (oder Zusammentritt) eines Parlaments bis zum Zusammentritt des nächsten. Anfang und Ende sollen nahtlos aneinander anschließen, um ...
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