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Artikel Legitimation durch nachfolgende Ehe
Band III

Legitimation durch nachfolgende Ehe

Schumann, Eva

Auszug aus dem Inhalt von Legitimation durch nachfolgende Ehe

Das röm.-rechtliche Institut der L. (legitimatio per subsequens matrimonium) bildete sich in der christl. Kaiserzeit (Kaiser, Kaisertum ) heraus und erhielt unter Justinian I. seine endgültige Gestalt (Cod. 5, 27, 5 ff.; Nov. 18, 11 u. 89, 11): Kinder aus einem Konkubinat (liberi naturales) wurden mit der Eheschließung (Ehe) ihrer Eltern kraft Gesetzes zu ehelichen Kindern (liberi legitimi) und erwarben die volle Rechtsstellung eines ehelichen Kindes. Davon ausgenommen waren gewöhnliche ...

Verweise

Legitimation durch nachfolgende Ehe verweist auf folgende Stichwörter
Bayerische Kodifikationen des Naturrechtszeitalters Bürger Code Civil Ehe Ehebruch Eisenacher Rechtsbuch Erbrecht Geburt Inzest Konkubinat Mantelkinder Meißner Rechtsbuch Mutter Nürnberger Reformation Pfalzgraf Rezeption des römischen Rechts Sachsenspiegel Sakrament Schwabenspiegel Solmser Landrecht Stadtrechtsreformationen, Landrechtsreformationen Vater Wiener Stadtrechtsbuch

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Legitimation durch nachfolgende Ehe:
Kind Mantelkinder

Schlagwörter

Dem Stichwort Legitimation durch nachfolgende Ehe sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ehe; Familienrecht; Kirche und Kirchenrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.legitimation_durch_nachfolgende_ehe

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