Auszug aus dem Inhalt von Legitimation durch nachfolgende Ehe
Das röm.-rechtliche Institut der L. (legitimatio per subsequens matrimonium) bildete sich in der christl. Kaiserzeit (Kaiser, Kaisertum ) heraus und erhielt unter Justinian I. seine endgültige Gestalt (Cod. 5, 27, 5 ff.; Nov. 18, 11 u. 89, 11): Kinder aus einem Konkubinat (liberi naturales) wurden mit der Eheschließung (Ehe) ihrer Eltern kraft Gesetzes zu ehelichen Kindern (liberi legitimi) und erwarben die volle Rechtsstellung eines ehelichen Kindes. Davon ausgenommen waren gewöhnliche ...
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