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Artikel Legitimation durch nachfolgende Ehe
Band III

Legitimation durch nachfolgende Ehe

Schumann, Eva

Zu finden in der 19. Lieferung, Band III

Auszug aus dem Inhalt von Legitimation durch nachfolgende Ehe

Das röm.-rechtliche Institut der L. (legitimatio per subsequens matrimonium) bildete sich in der christl. Kaiserzeit (Kaiser, Kaisertum ) heraus und erhielt unter Justinian I. seine endgültige Gestalt (Cod. 5, 27, 5 ff.; Nov. 18, 11 u. 89, 11): Kinder aus einem Konkubinat (liberi naturales) wurden mit der Eheschließung (Ehe) ihrer Eltern kraft Gesetzes zu ehelichen Kindern (liberi legitimi) und erwarben die volle Rechtsstellung eines ehelichen Kindes. Davon ausgenommen waren gewöhnliche ...

Schlagwörter

Dem Stichwort Legitimation durch nachfolgende Ehe sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ehe; Familienrecht; Kirche und Kirchenrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.legitimation_durch_nachfolgende_ehe

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