Eine eindeutige Definition für Lehnbücher (Lb.) und Lehnregister (Lr.) gibt es nicht. Zumeist werden als Lb. Aufzeichnungen bezeichnet, in denen die Tatsache des Lehnsbesitzes erfasst wird; dagegen wären Lr. Aufzeichnungen über den Vorgang der Belehnung (Lechner). Alternativ gelten als Lb. Verzeichnisse von Aktivlehen, als Lr. solche von Passivlehen. Angesichts der definitorischen Unschärfe empfiehlt sich – wo vorhanden – die Übernahme der zeitgenössischen Bezeichnung oder eines in ...
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Dem Stichwort Lehnbuch, Lehnregister sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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