I. Begriffsgeschichte Der Terminus „Lehen“ leitet sich von ahd. Lehan oder mhd. Lehen, lên, leyn her und bezeichnet eigentlich nur ‘etwas Geliehenes’. Tatsächlich begegnet „Lehen“ als Quellenbegriff in vielfältigen Bedeutungen, nicht allein in Bezug auf das Lehnswesen (Lw.). In lat. Quellen stehen feudum, beneficium oder praedium für Lehen. Feudum ist mit ahd. fihu bzw. got. faihu verwandt und galt bis ins 9. Jh. nur für bewegliche Güter (Fahrnis, Fahrhabe), nicht für ...
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