Ähnlich wie das Landrecht des Sachsenspiegels in der ersten Hälfte des 14. Jh. einer jur.-wiss. Kommentierung in Form einer Glosse unterzogen worden war (Johann von Buch; Landrechtsglossen; Glossen zum Sachsenspiegel), wurde in der zweiten Hälfte des 14. Jh. auch das Sachsenspiegel-Lehnrecht erstmals mit einer entsprechenden Glosse versehen. Die Glossierungen von Sachsenspiegel-Landrecht und Sachsenspiegel-Lehnrecht erfolgten getrennt voneinander. Ort und Zeitpunkt der Erstglossierung des ...
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