L. stellen einen wichtigen Bestandteil der vielschichtigen und uneinheitlichen ma. Gerichtsverfassung dar. Sie waren die Gerichte der Lehnsherren und deren Vasallen zur Entscheidung bzw. Beilegung lehnrechtl. Konflikte sowie Foren wichtiger lehnrechtl. relevanter Handlungen (Lehnrecht, Lehnswesen). Insofern sind sie den neben ihnen stehenden Gerichten, welche Landrecht und landrechtl. Verfahren (Gerichtsverfahren) anwenden, ähnlich.Die Ursprünge sind umstritten (vgl. dazu ausführlich Weitzel, ...
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