Lehre als öffentliche Darstellung und Mitteilung von Erkenntnis konnte gegenüber den hier die Öffentlichkeit verkörpernden Institutionen (Kirche, Staat) L. beanspruchen, sobald das Verhältnis zwischen der Person des Lehrers und dem Gegenstand der Erkenntnis als ein Verhältnis der Unmittelbarkeit und Unvertretbarkeit denkbar wurde. I. Freiheit der kirchlichen Lehre Diese Voraussetzung ist einer der Impulse der Wittenberger Reformation: Die Lehre des Evangeliums muss frei sein, damit sich ...
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