Diese früher gebräuchlichen Rechtsbegriffe wurden in der Bundesrepublik Deutschland seit 1969 durch die Begriffe Auszubildende/r und Ausbildungsvertrag ersetzt. Mit der Vereinheitlichung der Berufsausbildung wurde damals eine Modernisierung des stark patriarchalisch ausgerichteten Lehrverhältnisses eingeleitet – ohne bewährte Grundsätze aufzugeben. Diese weisen zurück auf die Entwicklung von Handwerk und Gewerbe in der ma. Stadt, in der Kaufleute (Kaufmann, Kaufleute) und Handwerker ...
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Dem Stichwort Lehrlinge, Lehrvertrag ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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