L. ist eine auf Lebensdauer einer Person zu entrichtende Rente. Im Normalfall ist sie an das Leben des Leibrentners (Rentengläubigers) gebunden. Sie kann aber auch, wenngleich seltener, auf das Leben eines Dritten oder auf jenes des Leibrentengebers (Rentenschuldners) abgestellt sein. Häufig steht eine L. mehreren Personen zu, und zwar meist in der Weise, dass sie jeweils in voller Höhe an den/die anderen überlebenden und zuletzt an den längstlebenden Rentner zu entrichten ist (L. auf vier, ...
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