Ein L. steht als pars pro toto für den menschlichen Körper (Leib). Das verbindet L. mit Reliquien und Körperteilen von Toten, die zu privaten Zwecken (Haarlocken, Zähne) oder zum öffentl. Totengedenken (etwa das Herz eines Herrschers) aufbewahrt werden. Darüber hinaus kann jede auf eine Person hinweisende Sache (Hut, Kleidung [Kleid, Kleidung], Schuh, Stab) L. sein (Erler, 1802). In diesem Sinne ist auch der Handschuh des Königs, den dieser etwa zur Errichtung eines Marktes oder einer ...
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Dem Stichwort Leibzeichen ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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