Im engeren Sinne werden unter L. Methoden subsumiert, den Körper eines Menschen nach dessen Ableben zu bestrafen (Strafe, Strafrecht). Starb ein Delinquent, bevor er belangt werden konnte, wurde das Urteil als Ersatz für die nicht mehr mögliche Bestrafung an seinem Leichnam vollstreckt. Darüber hinaus konnte auch eine Strafverschärfung angeordnet werden, die nach Ableben eines Straftäters an seinem Leichnam fortgesetzt wurde. So z.B. Verbrennen der Leiche nach Enthauptung oder – vor ...
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