„L.“ bezeichnet eine Trauerschrift für einen Verstorbenen; meist gedruckt vorliegend konnte sie durch ihre genealogischen Angaben bei der Klärung rechtlicher Fragen als Beweismittel dienen.Mit seinem „Sermon von der Bereytung zum Sterben“ aus dem Jahre 1519 knüpfte Martin Luther einerseits nahtlos an die kath. ars moriendi-Literatur des SpätMA an, andererseits schuf er den geistigen Nährboden, auf dem für rund zwei Jahrhunderte – von 1550 bis 1750 – das Genos der L. gedeihen ...
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