Der L. (ahd. reōroub; mhd. rêroup; mnd. reroef; auch: walroup) gehört zu den Leichen- bzw. Grabschändungen (Grab) und wird universell sanktioniert (Strafe, Strafrecht). Relevant ist er überall, wo Grabbeigaben zur Bestattungssitte gehören. L. ist es auch, unbestatteten Toten die Habseligkeiten zu nehmen. In christl. Zeit verloren Grabplünderungen mit den schlichteren Bestattungen an Bedeutung. Gegenstand eines L. konnten dann die Leiche selbst oder Teile davon sein, sei es im MA bei ...
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Dem Stichwort Leichenraub sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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