L. (auch Lehnsbrief, Leihezettel, leybrief; lat. commendatitia oder praestaria) ist eine Urkunde über die Einräumung eines Leiherechtes (Leihe im Sinne der Bodenleihe) mit den wesentlichen Vertragsbestimmungen: ... soll der lehenherr vber solche guͤter dem landsiedel [...] eynen leyhebriff fertigen [...], in welchen die guͤter sampt jren zugehoͤrungen eygentlich benamet, vnd [...] specificirt, auch die pacta vnd geding, auff welche dieselben guͤter verliehen, [...] außtruͤcklich erklert ...
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