Unter den Begriff der L. (auch Versatzämter, Pfandhäuser, Pfandleihanstalten) lassen sich ursprünglich v.a. öffentl. Anstalten, nur vereinzelt auch private, dann obrigkeitlich konzessionierte Unternehmen fassen, die im Austausch für ein Faustpfand (Pfandrecht) Kredit gewähren. Hierbei handelt es sich meist um relativ niedrig verzinste Notkredite mit kurzer Laufzeit für Personen, die zu Krediten mit festen Zins- und Tilgungspflichten (Zins) keinen Zugang haben. Wird das Pfand nicht ...
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