Ags., fränk. leod ‘Mann’, frankolat. leodis, westgot., burgundisch leudes ‘Leute’ begegnet im angelsächsischen Recht und in den kontinentalen Leges barbarorum. Letztere enthalten das Simplex leod ‘Mann’ allerdings nur fünf Mal (Lex Burgundionum, Leges Visigothorum, Pactus legis Salicae und Lex Salica). Daneben treten die Bezeichnungen in der Form leud/leudis in merow. und frühkarol. Urkunden auf (Fränkisches Recht). Sehr viel häufiger aber finden sich die Ableitungen von leod: ...
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.