Ags., fränk. leod ‘Mann’, frankolat. leodis, westgot., burgundisch leudes ‘Leute’ begegnet im angelsächsischen Recht und in den kontinentalen Leges barbarorum. Letztere enthalten das Simplex leod ‘Mann’ allerdings nur fünf Mal (Lex Burgundionum, Leges Visigothorum, Pactus legis Salicae und Lex Salica). Daneben treten die Bezeichnungen in der Form leud/leudis in merow. und frühkarol. Urkunden auf (Fränkisches Recht). Sehr viel häufiger aber finden sich die Ableitungen von leod: ...
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