Die L. ist die früheste Rechtsaufzeichnung (Aufzeichnung des Rechts) Bayerns. Sie zählt zu den sog. Stammesrechten (Leges barbarorum) und lag zur Zeit der Synode von Aschheim 756 (?) bereits in einer schriftl. Fassung vor. Der Text ist übersichtlich in 22 Titel, die in Kapitel unterteilt sind, gegliedert. Auf einen Prolog zur Gesetzesentstehung folgen Kirchensachen, Angelegenheiten des Herzogs, Volkssachen – letztere mit Bußbestimmungen (Buße) –, privat- und verfahrensrechtl. Regelungen ...
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