Auszug aus dem Inhalt von Lex Romana canonice compta
Die L. ist eine systematische Sammlung des röm. Rechts für den kirchl. Bereich und für Verwaltungseinrichtungen. Die Sammlung wird neuerdings wohl richtiger als Capitula legis Romanae bezeichnet (Kaiser, 501–503). Die Überschrift gibt das Ziel der Sammlung an: capitula Romanae legis ad canones pertinentia. Der unbekannte Verfasser hat zum großen Teil aus den Institutionen, dem Codex Justiniani (Corpus Iuris Civilis) und v.a. aus der Epitome Iuliani geschöpft. Weitere justinianische ...
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