I. Begriff und Überlieferung L. ist ein Gesetz, welches Kg. Chlodwig in seinen letzten Regierungsjahren zwischen 507 und 511 erließ bzw. bestätigte. Die franz. Forschung (bes. Poly, 1993 und 2006) nimmt eine Entstehung bereits im 4. Jh. an, die von militärischen Befehlshabern veranlasst wurde und im 6. Jh. in die Verschriftlichung mündete (vgl. dazu auch Siems 2006, 246; Bayerle, 24 f.). Der Selbstbezeichnung nach handelt es sich um ein Gesetz zunächst für die Salfranken (Franken), welche ...
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