Die L. gehört zu einer Gruppe von fränk. leges (Lex Thuringorum; Lex Francorum Chamavorum; Lex Frisionum), deren Aufzeichnung (Aufzeichnung des Rechts) mit dem Aachener Reichstag Karls d.Gr. von 802/803 verbunden ist. Diese Gesetzgebung lässt sich in das rechtpolit. Programm Karls d.Gr. dahingehend einordnen, dass einerseits die R.sordnungen der seinem Reich eingegliederten und unterworfenen Völkerschaften anerkannt und andererseits durch neue Gesetze mit Integrationsabsicht modernisiert ...
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