Die L. ist das Volksrecht der Thüringer (Thüringen). Das Gesetz gehört offensichtlich in den gleichen Entstehungszusammenhang, welcher der Lex Saxonum, Lex Frisionum und Lex Francorum Chamavorum zugrunde liegt. Diese vier Gesetze sind sehr wahrscheinlich auf Initiative Karls d.Gr. im Zusammenhang mit dem Reichstag von Aachen 802/803 zur Aufzeichnung (Aufzeichnung des Rechts) gelangt. Insofern handelt es sich bei der L. um ein fränk. Gesetz für die Thüringer (Fränkisches Recht; ...
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