Gesetz über die dt. Königswahl, das Ks. Ludwig der Bayer am 06.08.1338 in Frankfurt a.M. erlassen hat. Seit dem 08.10.1323 war gegen Ludwig d.B. an der Kurie in Avignon ein Gerichtsverfahren anhängig, in dem er beschuldigt wurde, nach zwiespältiger, nicht vom Papst approbierter Wahl den dt. Königstitel widerrechtl. zu führen u. sich Herrschaftsrechte in Dtld. und Italien anzumaßen. Die dagegen eingelegten Konzilsappellationen von 1323 und 1324 sowie seine eigenmächtige Kaiserkrönung in ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Licet iuris sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.