Die L. ist eine Prozessrechtsfigur des gelehrten Rechts. Sie hat ihre Wurzeln im ant. röm. Prozessrecht und ist seit der Rezeption des römischen Rechts für das dt. Verfahrensrecht bis tief in das 19. Jh. hinein bestimmend gewesen. Obwohl die L. Ähnlichkeiten mit der deutschrechtl. Klagengewere aufweist, dürften zwischen beiden Rechtsinstituten keine entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge bestehen.Spätestens seit dem 13. Jh. gibt es keinen bedeutenden Prozessualisten, der sich nicht mit ...
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Dem Stichwort Litis contestatio ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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