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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Artikel Lösung
Band III

Lösung

Olechowski, Thomas

Zu finden in der 21. Lieferung, Band III

Auszug aus dem Inhalt von Lösung

Der Begriff „Lösung“ (oder Losung) wird in Rechtstexten in vielfältiger Bedeutung gebraucht. Er bezeichnet sowohl den Vorgang, mit dem eine Person oder Sache aus der Rechtsmacht einer anderen Person befreit wird, als auch das dafür zu entrichtende Lösegeld (Loskauf, Lösegeld). Aber auch der Gerichtstag (Gerichtsverfahren), an dem über eine derartige L. beraten wird, das Amt, der Ort oder die Frist, innerhalb der die L. erfolgen soll, werden mitunter als L. bezeichnet. Die wichtigsten ...

Verweise

Lösung verweist auf folgende Stichwörter
Amt Buße Erbrecht Fahrnis, Fahrhabe Gerichtsverfahren Hand wahre Hand Juden Konkurs Lehnrecht, Lehnswesen Leibeigenschaft Lex Baiuvariorum Loskauf, Lösegeld Näherrecht Person Pfandrecht Sache Sachsenspiegel Talmud Todesstrafe Wiederkauf Wormser Reformation

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Lösung:
Anefang Bann, kirchlicher Bauermeister Eintrittsrecht Fronung Gerichtsgefälle Grenzstein, Grenzzeichen Gürtel, Gürtung Haar, Haarscheren Hand wahre Hand Handhafte Tat Hausbau, volkskundlich Haut und Haar Henkerszehnt Herdschilling, Herdzins Hochgerichtsbarkeit Kelten Kompositionensystem Körperverletzung Ladungsungehorsam Pfand Pfandrecht

Schlagwort

Dem Stichwort Lösung ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Strafe und Strafrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.loesung

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