In einem Privileg von 1182 erhob Guillaume aux Blanches Mains, Erzbischof von Reims (Bischof), die unweit der Maas gelegene Ortschaft Beaumont-en-Argonne zur Stadt. Die L. (auch Lex Bellimontis, Bömer Recht, später Charte de Beaumont) gewährte der Gemeinde ungewöhnlich weitgehende Freiheiten, sowohl in Bezug auf die Abgaben als auch auf die alljährlich auf den Pfingsttag angesetzte Wahl der kommunalen Amtsträger (Ratsverfassung). Überregionale Bedeutung erlangte die L. durch ihre ...
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