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Artikel Lübisches Recht
Band III

Lübisches Recht

Cordes, Albrecht

Auszug aus dem Inhalt von Lübisches Recht

Beim L. (norddt. auch: „lübschen Recht“) handelt es sich nach der etablierten Definition von Wilhelm Ebel (und in Abgrenzung zum nur in der Stadt Lübeck selbst geltenden, in Privilegien und Burspraken überlieferten ‚lübeckischen Recht‘) um das in zahlreichen Rechtshandschriften überlieferte Recht der Lübecker Stadtrechtsfamilie, also das Recht von rund hundert Städten im Ostseeraum. Sie wurden meist gleich bei ihrer Gründung mit L. bewidmet und wandten sich in der Folge bei ...

Verweise

Lübisches Recht verweist auf folgende Stichwörter
Appellation Bürger Eheliches Güterrecht Elbinger Rechtsbuch Erbrecht Familie, Familienrecht Gericht Hamburg Handelsrecht Hanse Juristenfakultäten Kaufmann, Kaufleute Kommentar Kopenhagen Königsgericht Landesherr, Landesherrschaft Landrecht Lübeck Magdeburger Recht Makler Miete Nowgorod Oberhof Partikularrecht Pfandrecht Ratsverfassung Rechtsmittel Reichshofrat Reichsstädte Rente Reval Rostock Senat Stadtbücher Stadtrecht Stadtschreiber Stellvertretung Territorium Urteilsschelte Vormundschaft

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Lübisches Recht:
Artikelprozess Deutscher Rechtshistorikertag Gerichtsverfassung Kaiserrecht Kauf Kranzgeld Lübeck Magdeburger Recht Neumünstersche Kirchspielbräuche Oberhof Rathaus Ratsverfassung

Schlagwort

Dem Stichwort Lübisches Recht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Rechtsordnung;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.luebisches_recht

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