Ein M. (Markding, Markgeding, Markgericht [oder in Verbindung mit Wald-]) war die zentrale Versammlung (Ding, Gerichtsverfassung) der Markgenossen (Mark, Markgenossenschaft). Darunter fallen die nordwestdt. Holzgerichte, die rhein. Zenteneien, Honschaften und Burschaften, die moselländischen Gehöferschaften, die Rheingauer Haingerichte und pfälz. Heingereiden. Im MA verhandelte und entschied es im Freien, rein mündlich, dinggenoss. an festen und an gebotenen Tagen über Streitigkeiten, übte ...
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