Der M. trat in der röm. Verfassungsgeschichte an die Stelle der nach der Sage vertriebenen Könige (509 v.Chr.). Er bestand, ganz auf die Bedürfnisse des Stadtstaates zugeschnitten, aus den kollegial (in der Regel doppelt) besetzten Ämtern der Konsuln, Prätoren, Ädilen, Zensoren u.a. Neben den ordentlichen Magistraturen standen die außerordentlichen. Zu den letzteren gehörte der magister populi (als dictator). Die Amtsträger wurden von der Volksversammlung gewählt. Während der frühen ...
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