Man liest in der Lex Burgundionum (Ende des 5. Jh.), Tit. 86: Si pater filias dimittit, malahereda, si vivus dare voluerit, cui voluerit donet, ut postea ad filias suas, si ille dederit, nemo requirat.Bei der M. (in den Handschriften malahereda, malaherede, malahareda) handelt es sich um die Aussteuer, die ein Vater seiner Tochter gewähren konnte, ohne dass sie der Nächstverwandte im Erbfall an sich ziehen durfte (Erbrecht).In der Zusammensetzung mahalareda erkennt man das Grundwort -rēda, ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Mahalareda sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.