Man liest in der Lex Burgundionum (Ende des 5. Jh.), Tit. 86: Si pater filias dimittit, malahereda, si vivus dare voluerit, cui voluerit donet, ut postea ad filias suas, si ille dederit, nemo requirat.Bei der M. (in den Handschriften malahereda, malaherede, malahareda) handelt es sich um die Aussteuer, die ein Vater seiner Tochter gewähren konnte, ohne dass sie der Nächstverwandte im Erbfall an sich ziehen durfte (Erbrecht).In der Zusammensetzung mahalareda erkennt man das Grundwort -rēda, ...
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Dem Stichwort Mahalareda sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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