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Artikel Mahl und Trunk
Band III

Mahl und Trunk

Brand, Jürgen

Auszug aus dem Inhalt von Mahl und Trunk

Die Rechtswirkung von M. stammt aus einer sehr frühen Schicht des Rechts und ist über alle Kulturkreise verbreitet. Im Alten Testament (Bibel) ist die Besiegelung eines (Friedens-)Vertrages durch ein gemeinsames Essen bereits selbstverständlich (z.B. zwischen Isaak und Abimelech [Gen. 26,26–31] oder zwischen Jakob und Laban [Gen. 31,44–46]). Nach dem Landbuch von Davos trat der endgültige Friedensschluss (Friedensvertrag) zwischen zwei Parteien erst dann ein, wenn sy ganz miteinanderen ...

Verweise

Mahl und Trunk verweist auf folgende Stichwörter
Arrha Aussetzen eines Kindes Bibel Braut Buße Bußen vertrinken Conjuratio Ding Eid Einstand Einung Friedensvertrag Gedinge Gericht Geselle Gilde Grenze Handwerk Henkersmahlzeit Hochzeitsbräuche Initiationsriten Innung Kaufmann, Kaufleute Landbuch Leitkauf Mahal, Mahlstatt Mahalareda Mahlschatz Malbaum Minnetrinken Morgensprache Obrigkeit Schlichtung Trauung Verlesen von Rechtssatzungen Vertrag Weinkauf Zeche Zeugen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Mahl und Trunk:
Arbeitsantritt und -abschluss Artushöfe Brauchtum und Recht Bußen vertrinken Einstand Gericht Gerichtsbücher Gerichtsherr Gesamthand, gesamte Hand Geschlechtsleite Grenzumgang Hausbau, volkskundlich Henkersmahlzeit Hirtenrecht Kaiser, Kaisertum (Neuzeit) Kaiserkrönung Kauf Königskrönung Landrichter Leitkauf Linde

Schlagwörter

Dem Stichwort Mahl und Trunk sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Paarformel; Brauchtum; Gerichtsverfahren; Prozess und Prozessrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.mahl_und_trunk

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