Im Pactus Legis Salicae (Lex Salica) wird für die Gerichtsstätte, an der das Ding tagte, die Bezeichnung mallobergus gebraucht. Die Wendung im mallobergo konnte davon ausgehend die Bedeutung „gerichtlich“ annehmen. Das in den Handschriften mit mannigfachen Abkürzungen vertretene mallobergo fungiert als formelhafter Hinweis mit der Bedeutung „vor Gericht“ oder „in der Gerichtssprache“, der anzeigt, dass nachfolgend volksprachliche Wörter und Redeteile in den lat. Text der Lex ...
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