Der M. tritt hist. (a) als eigener rechtssymbolischer Bedeutungsträger (Rechtssymbolik, Rechtssymbole), (b) als Gegenstand rechtl. Normierung und (c) als Requisit im Kontext von Rechtsgesten hervor.Über die Grundfunktionen von Schutz, Scham und Schmuck hinaus wird der M. bereits in altorientalischen und ant. Kulturen als soz. Auszeichnungsmittel fassbar. Kelt. (Hochdorf) und germ. (Thorsberg, Vehnemoor) Prachtmäntel verweisen auf nordalpine Traditionen. Aus dem spätröm. Hofzeremoniell wurde ...
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