Die Bezeichnung M. war gebräuchlich für unehelich, d.h. vor der kirchl. Trauung, geborene, aber durch Annahme an Kindes statt oder nachfolgende Ehe der Eltern legitimierte Kinder. Gelegentlich wurden auch die Bezeichnungen Buchkinder, filii mantellati, Gürtelkinder, Kotzensohn und Lieb(s)kinder, pallium cooperire filium, franz. enfants mis sous le drap, benutzt.Bis zu Papst Alexander III., der die Legitimation durch nachfolgende Ehe als natürliche Folge der Wirkkraft des Sakraments der Ehe ...
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