Unter M. versteht man die Befugnis der Witwe, sich unmittelbar nach dem Tode ihres Mannes durch Formalakt von der Haftung für bestimmte Schulden zu befreien. Dies geschah durch eine feierliche Handlung, indem die Frau (zumeist vor Zeugen) entweder ihren Mantel, ihre Schlüssel (als das Wahrzeichen ihrer Schlüsselgewalt, daher auch „Schlüsselrecht“), ihre Börse (meist samt Gürtel) oder ihren Rosenkranz (Paternoster) auf das Grab bzw. den Leichnam ihres Mannes legte oder ganz einfach vom ...
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