I. Begriff Eine M. ist ein arbeitsteilig organisierter und an einem Standort konzentrierter gewerblicher Großbetrieb (Gewerbe, Gewerbefreiheit), dessen Produktion durch Handarbeit geprägt wird. Der Begriff M. stammt aus dem Lateinischen (von manu factus ‘mit der Hand hergestellt’). Die Betriebsform der M. gilt als „Prototyp der kapitalistischen Warenproduktion“ (Kaufhold, 231).Gegenüber Handwerk und Verlag lässt sich die M. wie folgt abgrenzen: Ihre Belegschaft ist deutlich größer ...
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.