M. (ahd. marc, an. mark, mhd. marc, franz. marque, ital. marca), in der deutschsprachigen rechtsgeschichtl. Literatur gebräuchlicher Sammelbegriff für rechtl. relevante Zeichen und Gegenstände. Der Sache nach ist die M., je weiter man zurückgeht, Rechtssymbol (Rechtssymbolik, Rechtssymbole) oder Element eines Rituals (Rechtsritual), später wird M. als Begriff mit unterschiedlicher Bedeutung Teil der Rechtssprache.Das archaische Bedürfnis nach Sichtbarmachung rechtl. Beziehungen, nach ...
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