M. ist die rechtswidrige Nutzung einer Mark. Die Bezeichnung fehlt nach dem Deutschen Rechtswörterbuch in den Rechtsquellen vor 1700 (Erstbeleg 1829 im Belegarchiv) und nach dem Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm vor 1832. Sie ist demnach erst im 18. Jh. wiss. gebildet worden.Als M. werden in Weistümern den Belegen zu Folge beispielsweise angesehen: das die Futtersuche von Schweinen gefährdende, unerlaubte Fällen von fruchttragenden Eichen und Buchen, der Viehtrieb (Vieh) in der ...
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Dem Stichwort Markfrevel ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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