Als M. (synonym: Abtriebsrecht, auch: Bürgerretrakt, Landmannseinstand) wird eine bestimmte Ausprägung des Losungsrechts, Näherrechts, Zugrechts oder Retraktrechts, dessen Funktionen im derzeit geltenden dt. Zivilrecht durch das Vorkaufsrecht (der Miterben, §§ 2034, 2035 BGB, oder durch das dingliche Vorkaufsrecht der §§ 1094–1104 BGB) wahrgenommen werden, bezeichnet. Neben der („nicht gerade weit verbreiteten“ [Stobbe/Lehmann]) M. nannte die Germanistik die Erblosung, das ...
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