M. (ahd. marahsc[h]alc, marscal[h], marschalch; mhd. mariscalcus, mareschallus) bedeutete urspr. ‘Pferdeknecht’ und bezeichnete den für die Pferde Verantwortlichen. Am Königshof (Hof) zählte dieser Funktionsbereich zu den sog. vier klass. Hofämtern. Der für ihn zuständige Sachwalter wurde in fränk. Zeit als comes stabuli bezeichnet und war außer für die Aufsicht über die Stallungen und Pferde auch zuständig für das Transportwesen und die Unterbringung wie Versorgung der Pferde ...
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