Eine M. (ahd. mura von lat. murus) bezeichnet allg. einen zumeist lang gestreckten Baukörper. Im Nachbarrecht spielen M.n als Grenze eine große Rolle, was bspw. § 921 Bürgerliches Gesetzbuch zeigt. GrenzM.n können aber auch Staaten scheiden. Umgangssprachlich wird die innerdeutsche Grenzbefestigung – insbes. in Berlin – als M. bezeichnet. Sie bestand vom 13.08.1961 bis zum 09.11.1989. Maßgeblich zum rechtl. Umgang waren das am 25.03.1982 festgelegte „Grenzgesetz“, die ...
Schlagwort
Dem Stichwort Mauer ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.